Praktische Führerprüfung
Anmeldung | Anforderungen
| Prüforte |
Wiederholung der Prüfung
Anmeldung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung kann nur schriftlich mit der Zulassungskarte erfolgen. Diese Karte erhalten
Sie automatisch nach der bestandenen Theorieprüfung. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Anmeldung und dem
Prüfungstermin mit einer Wartefrist von 4 - 5 Wochen gerechnet werden muss.
Anforderungen
Die Anforderungen der praktischen Prüfung richten sich nach den
Richtlinien 7 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Die Richtlinien können beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.
- Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
- Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie frühestens nach einem Monat wiederholen.
Prüforte
Kategorien
A, A1, B, BE, B1, C, CE,
C1, C1E, D, DE, D1, D1E |
Strassenverkehrsamt
SG
Biderstrasse 6
9015 St. Gallen-Winkeln
|
| Kategorie F |
Strassenverkehrsamt
Brüggliweg 1
9050 Appenzell
|
Wiederholung der Prüfung
Die Zulassung zu einer dritten praktischen Prüfung kann nur erfolgen, wenn ein(e) Fahrlehrer(in) auf der
Anmeldung die abgeschlossene Ausbildung bestätigt.
Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden und ist das Prüfungsversagen nicht auf mangelnde Ausbildung
zurückzuführen, so kann der/die Bewerber/in zu weiteren Prüfungen nur aufgrund eines die Eignung bejahenden
Tests zugelassen werden.