Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler (Kategorien A und A1)
Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie
A oder A1 erwerben möchten, müssen Sie innert 4
Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises
eine praktische Grundschulung bei einem dazu
berechtigten Fahrlehrer absolvieren. Bewerber um den
Führerausweis der Kategorie A dürfen die Grundschulung
nicht mit Fahrzeugen der Kategorie A1 absolvieren.
Wird sie nicht innerhalb dieser Frist absolviert,
müssen Sie sich um die Erteilung eines zweiten
Lernfahrausweises bewerben (neues Gesuchsformular
erforderlich). Dem Gesuch müssen Sie auch eine Bestätigung
der Fahrschule über die Anmeldung zum Kurs beilegen.
Achtung:
Einen dritten Lernfahrausweis
kann Ihnen erst nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist erteilt werden.
Der Fahrlehrer hat Ihnen schriftlich
zu bestätigen, dass Sie an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht haben.
Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt 1 Jahr.
Sie ist bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung
vorzulegen.