Mindestalter |
vollendetes 18. Altersjahr
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Voraussetzungen |
Verkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 2. Gruppe / Arztzeugnis erforderlich
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Nothelferkurs |
ja (sofern nicht bereits im Besitz der Kategorie A1, A2 oder B/D2)
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Verkehrskunde |
ja (sofern nicht bereits im Besitz der Kategorie A1, A2 oder B/D2)
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Theorieprüfung |
ja (sofern nicht bereits im Besitz der Kategorie A1, A2 oder B/D2)
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Gültigkeit des Lernfahrausweises |
18 Monate
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Verlängerung |
6 Monate (sofern Theorieprüfungbestanden)
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Begleitperson |
Begleitperson erforderlich (diese muss seit mindestens 3 Jahren
den Führerausweis der Kat. C1 besitzen und das 23. Altersjahr vollendet haben)
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Praktische Führerprüfung |
(die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten)
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Prüfungsfahrzeug |
ein karossierter Lastwagen mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12 t,
einem Achsabstand von mindestens 4 m und einem hinteren Überhang von mindestens 2 m
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