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Mindestalter
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vollendetes 18. Altersjahr
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Hinweis
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Inhaber eines Führerausweises
der Kategorien
D oder D1
erhalten die Bewilligung zum berufsmässigen
Personentransport ohne weitere Prüfung
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Voraussetzungen
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1 Jahr klaglose Fahrpraxis
auf Fahrzeugen der Kategorie, mit denen
man berufsmässige Personentransporte
durchführen will oder einer höheren
Kategorie;
Kein Entzug des Führerausweises während
der vorgeschriebenen Dauer der Fahrpraxis;
Zeugnis des Hausarztes;
Verkehrsmedizinische
Mindestanforderungen der 2. Gruppe
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Nothelferkurs
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nein
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Verkehrskunde
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nein
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Theorieprüfung
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nein
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Zusatztheorie
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ja (sofern nicht bereits
im Besitz des Führerausweises der
Kategorie
C oder
C1)
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Gültigkeit des
Lernfahrausweises
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kein Lernfahrausweis
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Begleitperson
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bereichtigt zu unbegleiteten
Lernfahrten
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Praktische
Führerprüfung
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ja (die Prüfungsabnahme
erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten)
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Prüfungsfahrzeug
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ein Motorfahrzeug der Kategorie,
mit der die berufsmässigen Personentransporte
durchgeführt werden sollen, oder
einer höheren Kategorie
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