Der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat ist ab April 2003 erhältlich
Am 1. April 2003 ist die geänderte
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen
zum Strassenverkehr (VZV) in Kraft getreten. Seit
diesem Datum wird nur noch der neue schweizerische
Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.
Ausgestellt wird der neue Führerausweis durch die
Strassenverkehrsämter der Kantone.
Der
Führerausweis im Kreditkartenformat wird seit 1. April 2003 abgegeben. Der blaue Führerausweis
verliert jedoch seine Gültigkeit nicht.
Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit der Umtausch bei Kantonswechsel
hinfällig wird. Es reicht, dem zuständigen Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt zu
geben. Ein neuer Ausweis wird nur bei Namenswechsel oder bei einer Änderung der
Fahrberechtigungen ausgestellt. Der Führerausweis im Kreditkartenformat ist eurokompatibel und
entspricht den geltenden ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen denjenigen unserer
Nachbarländer.
Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis fälschungssicher.
Drei Beispiele: 1. Farbwechseleffekte; 2. Microprint-Texte; 3. Hologramm-Objekt CH+.
Zentrales Fahrberechtigungsregister
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat mit einer Revision der für den Führerausweis
geltenden Bestimmungen die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat ermöglicht. Bund und Kantone haben
daraufhin ein neues Informatiksystem geschaffen, mit dem die nötigen Daten automatisch verarbeitet und zwischen den
Kantonen ausgetauscht werden können. Kernstück dieses Systems ist das zentrale Fahrberechtigungsregister.
Im Rahmen der
Revision des Strassenverkehrsgesetzes vom 14. Dezember 2001 hat das Parlament unter anderem die Gesetzesgrundlage für
ein zentrales Fahrberechtigungsregister (FABER) geschaffen und die Pflicht aufgehoben, bei einem kantonsüberschreitenden
Wohnsitzwechsel den Führerausweis umzutauschen.
Ab April 2003 haben Polizei, Grenzwache, Strafverfolgungs-
und Gerichtsbehörden Zugriff auf dieses Register,
das unter anderem Auskunft über ein Fahrverbot gibt,
wodurch diese besser durchgesetzt werden können. Falls
der Ausweis an Ort und Stelle entzogen wird, kann
die Polizei das Fahrverbot direkt im Register eintragen.
Diese Massnahme bleibt solange in Kraft, bis die zuständige
Behörde über das weitere Vorgehen entschieden hat.
Flyer
zum Download