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Erteilung Lernfahrausweis
Notwendige Unterlagen
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises sind dem Strassenverkehrsamt
folgende Unterlagen einzureichen:
- Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular
- 1 aktuelles Passfoto 35 x 45 mm
- Die Bestätigung des Kursbesuches für lebensrettende Sofortmassnahmen
- Ab 1. April 2003 wird der Lernfahrausweis erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
- Die Absolvierung des Verkehrskundeunterrichts (VKU) ist nur mit dem Lernfahrausweis möglich, d.h., dass die theoretische Führerprüfung bereits absolviert sein muss.
- Der Lernfahrausweis der Kat. C (Lastwagen) wird nur noch an Inhaber des Führerausweises Kat. B (Personenwagen) erteilt.
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Strassenverkehrsamt AI, Brüggliweg 1, 9050 Appenzell
Tel. 071 788 95 34, Fax 071 788 95 39, info@stva.ai.ch
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