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A
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Motorräder mit einem
Hubraum von mehr als 125 cm³ (mit
oder ohne Seitenwagen).
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A1
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Motorräder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
und einer Motorleistung von höchstens
11 kW.
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B
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Motorwagen und dreirädrige
Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr
als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz
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B1
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Klein- und dreirädrige
Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von
nicht mehr als 550 kg Gesamtgewicht.
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C
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Motorwagen ausgenommen
jene der Kategorie D mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 3500 kg.
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C1
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Motorwagen ausgenommen
jene der Kategorie D mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber
nicht mehr als 7500 kg Gesamtgewicht.
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D
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Motorwagen zum Personentransport
mit mehr als acht Sitzplätzen ausser
dem Führersitz.
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D1
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Motorwagen zum Personentransport
mit mehr als acht, aber nicht mehr als
16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
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BE
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Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Kategorie B und
einem Anhänger, die als Kombination
nicht unter die Kategorie B fallen.
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Details PDF
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CE
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Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Kategorie C und
einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 750 kg.
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C1E
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Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1
und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers
das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigt.
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DE
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Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Kategorie D und
einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 750 kg.
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D1E
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Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1
und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers
das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen und der Anhänger
nicht zum Personentransport verwendet
wird.
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F
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Motorfahrzeuge, ausgenommen
Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 45 km/h.
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G
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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.
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M
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Motorfahrräder.
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BPT
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Berufsmässiger Personentransport
mit leichten Personentransportfahrzeugen
und schweren Personenwagen.
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