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ADMAS - Register
Eintrag im Administrativmassnahmen-Register
Die kantonalen Behörden melden verfügte Massnahmen dem
Eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen in Bern
(ADMAS).
Ausweisentzüge, Aberkennungen und Verweigerungen bleiben zehn
Jahre im Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundes
registriert.
Verwarnungen bleiben fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft
registriert.
Löschungshemmung: Wenn eine weitere Massnahme eingetragen
wird, werden alle bereits enthaltenen Massnahmen erst gelöscht,
wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuen Massnahme
erfüllt sind.
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Strassenverkehrsamt AI, Brüggliweg 1, 9050 Appenzell
Tel. 071 788 95 34, Fax 071 788 95 39, info@stva.ai.ch
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