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Übersicht Administrativmassnahmen
Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer
und Fahrzeugführerinnen werden von der Verwaltungsbehörde
des Wohnsitzkantons angeordnet (Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden).
Die Behörde kann je nach Vorfall und Leumund als Motorfahrzeugführer
folgende Massnahmen erlassen:
- Verwarnungen
- Führerausweisentzug
- Verkehrsunterricht
- Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
- Fahreignungsabklärung
Gegen die Anordnung einer Administrativmassnahme kann Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden erhoben werden.
Rechtskräftige Massnahmen werden im ADMAS
(Administrativmassnahmen-Register
des Bundes) eingetragen.
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Strassenverkehrsamt AI, Gringel, 9050 Appenzell
Tel. 071 788 95 34, Fax 071 788 95 39, info@stva.ai.ch
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